Aktuelles

Unser Votum zu der Beschlussdrucksache BD2019/021

Beschluss über die Einleitung des vorgezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 447,
Aufstellungsbeschluss zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westliche Vinnhorster Straße“
sowie
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 447 „Westliche Vinnhorster Straße“

Zur Erklärung:
Mit dieser Beschlussdrucksache werden gleich 3 Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung beantragt.

  1. wird das förmliche Bebauungsplanverfahren begonnen, in dem die Pläne ausgelegt werden und
    Bürgerinnen und Bürger diese kommentieren und ggf. auch Einwände vorbringen können. In diesem
    Schritt werden auch andere Ämter und Versorger (Regionsverwaltung als z.B. Naturschutzbehörde
    oder untere Wasserbehörde, Eltversorger) um ihre Stellungnahme gefragt.
  2. Der Flächennutzungsplan wird geändert, um für diese Fläche überhaupt die Nutzung
    „Schornsteinfegerschule etc.“ zuzulassen.
  3. Die Aufstellung des gültigen Bebauungsplanes. Am Ende des Verfahrens steht dann ein gültiger
    Bebauungsplan, der sich durchaus von seinem ersten Entwurf, mit dem er in das Verfahren gestartet
    ist unterscheiden kann. Ohne gültigen Bebauungsplan ist keine Bebauung möglich.

Nach dem Ortsrat wird der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss sein Votum abgeben. Die
letztendliche Entscheidung liegt dann regulär beim Verwaltungsausschuss, wenn der Rat der Stadt
sich die Entscheidung nicht vorbehält.

Bisherige Grundlage der Planung
Eine Grundlage für die Planung in Langenhagen ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK aus
dem Jahr 2009. Hier ist für die Fläche, die hier Planungsgegenstand ist, Wohnbau oder ein Gewerbestandort
(Einzelhandel) vorgesehen worden.

Wir, die CDU-Fraktion im Ortsrat Godshorn befürworten diese Planung, weil . . .

  • gegenüber einem Gewerbestandort viel weniger Ziel- und Quellverkehr entstehen wird.
    Dieses führt dann auch zu weniger zusätzlicher Verkehrsbelastungen der Langenhagener
    Straße L382, der Vinnhorster Straße K325 und der Trogstrecke „Flughafenstraße B522".
  • dieses große dann bebaute Fläche auch einen gewissen Lärmschutz für die westlich und
    südlich dahinter liegende zukünftige Wohnbebauung bewirkt.
  • sich zukünftig Wohnen und Schornsteinfegerschule von der Nutzung vertragen.

Allerdings sehen wir auch noch einige Punkte, die noch nicht hinreichend beantwortet sind:

  1. Wird es ausreichen, das Gelände der Schornsteinfegerschule ausschließlich über die K325 an
    das Straßennetz anzubinden oder wird eine 2. Zufahrt über die Brinker Straße erforderlich ?
  2. Damit stellt sich auch die Frage nach den Straßen, die das neue Wohngebiet im Westen und
    Süden dieser Fläche erschliessen sollen. Was ist hier vorgesehen ?
  3. Wie wird der Übergang von der Schornsteinfegerschule zum neuen Wohngebiet realisiert ?
    Wird der Übergang als Grün-und Pflanzstreifen und in welcher Größe ausgelegt ?
  4. Wie wird der Lärmschutz der Schornsteinfegerschule zur L382 und zur K325 realisiert ?

Im Rahmen der weiteren Bebauung der westlichen und südlichen Flächen stellen wir uns eine
vernünftige Mischung Ein- und Zwei-Familienhäussern, ggf Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern
in einem vernünftigen Verhältnis vor, sodass die örtliche Charakter Godshorns erhalten bleibt.

Kontakt zu dieser Thematik: Ulrich Müller, CDU-Fraktionsvorsitzender i. OR (Tel. 0511 744225)

Zurück